Honorar
Alle Honorare werden individuell mit dem Kunden vereinbart. Ich orientiere mich dabei an den von den Berufsverbänden empfohlenen Honoraren. Gerne unterbreite ich Ihnen ein Angebot auf Anfrage.
Dolmetschen:
Konferenzdolmetscher berechnen Tageshonorare. Diese richten sich nach Art, Schwierigkeitsgrad und Umfang des Auftrags. Das Honorar umfasst neben der Dolmetschleistung am Tag der Veranstaltung u.a. die Erarbeitung des zur Verfügung gestellten Vorbereitungsmaterials, die Terminologierecherche und die Nachbereitung nach dem Einsatz.
Übersetzen:
Das Honorar für Übersetzungen wird nach Normzeilen des fertigen Zieltextes berechnet. Eine Normzeile umfasst 55 Zeichen (mit Leerzeichen). Die Gesamtzahl der Zeichen lässt sich mit einem Textverarbeitungsprogramm einfach ermitteln. Das Honorar richtet sich nach dem Fachgebiet, dem Schwierigkeitsgrad und der für die Übersetzung zur Verfügung stehenden Zeit (Eilbedürftigkeit). Für Eilaufträge und Beglaubigungen wird ein Zuschlag erhoben.
Die Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern durch die Justizbehörden wird im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt.
Fahrtkosten:
Für Einsätze innerhalb des Stadtgebietes von Frankfurt am Main berechne ich keine Fahrtkosten. Außerhalb des Stadtgebiets werden die entstandenen Fahrtkosten und ggf. die Fahrzeit in Rechnung gestellt.